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Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen für das Werder Bremen Trikot-Gewinnspiel zur Saison 2024/2025 im Zuge der Umfrage der MATTHÄI Bauunternehmen GmbH & Co. KG und Informationen zum Datenschutz

  1. Veranstalter: MATTHÄI Bauunternehmen GmbH & Co. KG, Bremer Straße 135, 27283 Verden (im Folgenden: Matthäi).
  2. Teilnahmeberechtigt: Teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Die Teilnahme muss persönlich durchgeführt werden. Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Drittpersonen ist nicht zulässig. Pro Person ist nur eine Teilnahme möglich. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.
  3. Ausschluss von der Teilnahme: Mehrfachanmeldungen und/oder die Anmeldung über einen gewerblichen Anbieter, dessen Geschäftszweck unter anderem der Manipulation von Gewinnspielen oder der Anmeldung bei Gewinnspielen dient, rechtfertigt einen Ausschluss. Ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen berechtigt Matthäi, den jeweiligen Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn der Teilnehmer falsche Angaben macht. Handelt es sich bei dem ausgeschlossenen Teilnehmer um einen bereits ausgelosten Gewinner, kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden.
  4. Start / Dauer des Gewinnspiels / Gewinn / Feststellung der Gewinner:
    1. Das Gewinnspiel beginnt am 21.09.2024 mit Beginn der Umfrage im Bereich des Weserstadions. Das Gewinnspiel endet am 21.09.2024 um 23:59 Uhr MEZ.
    2. Der Gewinner wird bis zum 25.09.2024 bis 23:59 Uhr von Matthäi per E-Mail informiert.
    3. Der Gewinn ist ein Werder Bremen Trikot der Saison 2024/2025.
    4. Die Feststellung des Gewinners erfolgt durch MATTHÄI Bauunternehmen GmbH & Co. KG, Bremer Straße 135, 27283 Verden durch das Zufallsprinzip.
    5. Der Gewinn ist nicht in bar auszahlbar. Gewinnansprüche sind höchstpersönlich und nicht übertragbar. 
  5. Voraussetzungen zur Teilnahme am Gewinnspiel und Ablauf:
    1. Eine Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt durch Angabe der persönlichen E-Mail-Adresse im Zuge der Teilnahme an der Umfrage. Unabhängig von der Anzahl der abgegebenen Antworten kann jeder Teilnehmer nur einmal an der Verlosung teilnehmen.
    2. Um an dem Gewinnspiel teilnehmen zu können, müssen die Teilnehmer an der Umfrage partizipieren, seriöse Antworten geben und ihre persönliche E-Mail-Adresse angeben.
    3. Um an dem Gewinnspiel teilnehmen zu können, benötigt der Teilnehmer eine eigene E-Mail-Adresse.
  6. Inanspruchnahme des Gewinns / Gewinnermittlung und -benachrichtigung: Der Gewinner wird per E-Mail von Matthäi über seinen Gewinn benachrichtigt. Die Annahme des Gewinns muss durch den Gewinner innerhalb eines Werktags nach Benachrichtigung gegenüber MATTHÄI per E-Mail erfolgen. Unterbleibt eine fristgemäße Annahme, so verfällt der Gewinnanspruch und MATTHÄI ist berechtigt, einen neuen Gewinner zu ermitteln. Teilnehmer, die keinen Preis gewonnen haben, werden nicht benachrichtigt.
  7. Änderungen und vorzeitige Beendigung: Matthäi behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen, ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder in seinem Ablauf abzuändern, sofern aus technischen (z.B. Computerviren, Manipulationen oder Fehlern in Hard- und Software) oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann.
  8. Ausschluss des Rechtswegs: Der Rechtsweg ist für die Durchführung des Gewinnspiels und die Gewinnziehung ausgeschlossen.
  9. Datenschutz: Es gilt die Datenschutzerklärung der MATTHÄI Bauunternehmen GmbH & Co. KG „Datenschutzinformationen für Gewinnspiel““, der Sie auch Ihre Rechte als Betroffener entnehmen können. Zusätzlich gilt das Folgende: Die bei der Teilnahme am Gewinnspiel abgefragten Daten werden allein zum Zweck der Durchführung des Gewinnspiels verarbeitet. Die personenbezogenen Daten werden an Dritte nicht weitergegeben. Personenbezogene Daten, die wir zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels verarbeiten, speichern wir bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss des Gewinnspiels, um über den Ausgang des Gewinnspiels informieren und Rückfragen hierzu beantworten zu können. Soweit die Gewinne Gegenstand von Gewährleistungsansprüchen sein können, speichern wir die Daten ab Übergabe des Gewinns für zwei Jahre. Soweit die Daten Gegenstand von Unterlagen i.S.d. §§ 147 Abs. 1 Nr. 2, 3 u. 5 AO, 257 Abs. 1 Nr. 2 u. 3 HGB sind, werden die Daten mit Ablauf von sechs Jahren zum Jahresende gelöscht, sofern nicht in anderen Steuergesetzen kürzere Aufbewahrungsfristen zugelassen sind. Sind die Daten Bestandteil von Unterlagen i.S.d. §§ 147 Abs. 1 Nr. 1, 4, 4a AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 u. 4 HGB, werden die Daten mit Ablauf von zehn Jahren zum Jahresende gelöscht. Die Fristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Daten erhoben wurden. Die Verarbeitung erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO im Rahmen einer Vertragsanbahnung oder -erfüllung oder nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
  10. Urheberrecht und Rechteeinräumung: 
    1. Der Teilnehmer erklärt sich mit der kostenfreien Nutzung und Veröffentlichung aller im Zuge der Aktion angefertigten Bewegtbildern, Fotos und Texte zu eigenen Werbezwecken von MATTHÄI Bauunternehmen GmbH & Co. KG auf Instagram und Facebook und in allen anderen Medien (insbesondere in Social Media Plattformen) einverstanden.
      Der Teilnehmer räumt zu diesem Zweck MATTHÄI Bauunternehmen GmbH & Co. KG ein einfaches sowie räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den Inhalten für alle in Betracht kommenden Nutzungsarten (einschließlich das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung) ein.
    2. MATTHÄI Bauunternehmen GmbH & Co. KG ist zur Übertragung der Nutzungsrechte bzw. zur Einräumung abgeleiteter Nutzungsrechte ohne Einwilligung des Urhebers an Dritte nicht berechtigt.

[Hier klicken zum Download der Teilnahmebedingungen inklusive Datenschutzinformationen als PDF-Datei]

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