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Wir bauen auf finanzielle Beteiligung

Matthäi bietet allen Angestellten der Matthäi-Gruppe seit einigen Jahren die Möglichkeit, sich am finanziellen Gewinn der Gruppe zu beteiligen und so vom Erfolg des Unternehmens zu profitieren. Unter dem Titel „Mitarbeiterbeteiligung“ bieten wir allen Menschen, die bei Matthäi arbeiten diese Gelegenheit, sich am Kapital der Matthäi-Gruppe zu beteiligen.

Für Matthäi ist ein Grundsatz immer ganz klar: Die wichtigste Ressource der Gruppe ist die eigene Belegschaft. Diese wertvolle Bindung zu den Angestellten möchten wir mit der Beteiligung gerne stärken. Alle Angestellten der Matthäi-Gruppe haben deshalb die Möglichkeit vom finanziellen Erfolg des Unternehmens zu profitieren. Die Voraussetzung hierfür ist eine Kapitaleinlage des Angestellten, die durch einen freiwilligen Zuschuss durch die Matthäi-Gruppe kräftig unterstützt wird.

So einfach funktioniert es

Angestellte können wahlweise durch einen einmaligen Betrag oder über einen Ansparplan in Matthäi investieren. Abhängig von der Höhe der Investition gewährt Matthäi zusätzlich eine Zuwendung von bis zu 360,00 Euro als freiwillige Leistung. Diese Zuwendung ist nach § 3 Absatz 39 EStG steuer- und sozialabgabefrei. Das eingezahlte Kapital sowie die Zuwendung des Unternehmens werden mit einem Basiszins von drei Prozent und einem erfolgsabhängigen Zinssatz verzinst. Die Zinsen auf das eingezahlte Kapital werden jährlich nach Feststellung des Jahresabschlusses abzüglich Steuern ausgezahlt.

Warum lohnt sich das?
Für jeden eingezahlten Euro gibt Matthäi steuerfrei den gleichen Betrag noch einmal dazu (bis zu 360,00 Euro). Jede einzelne Person, die etwas Geld eingezahlt hat, erhält einen Zinssatz, der deutlich über dem aktuellen Zinsniveau liegt. So spart man Geld – zum Beispiel für die Altersvorsorge. Gleichzeitig investiert der Angestellte nicht in eine anonyme Bank, sondern in das Unternehmen, für das er selbst arbeitet.

Warum bietet die Matthäi-Gruppe das an?
Wir zahlen Zinsen lieber an unsere Belegschaft als an die Banken. Außerdem möchten wir, dass unsere Angestellten langfristig bei uns arbeiten und dass sie mit Eintritt in die Rente einen finanziellen Puffer haben.

Wer kann teilnehmen?
Jede Person, die zum Start des Beteiligungsjahres (in der Regel September) mindestens ein Jahr bei einem Unternehmen der Matthäi-Gruppe beschäftigt ist.

Wie kann funktioniert die Einzahlung?
Mit einer Direktüberweisung als Einmalzahlung mit der Lohn- / Gehaltsabrechnung im September oder durch einen Ansparplan über zwölf Monate.

Wie wird die Verzinsung berechnet?
Die Basisverzinsung und die erfolgsabhängige Verzinsung gelten für die Dauer der Festlegungs- bzw. Sperrfrist, in der das Kapital nicht gekündigt werden kann. Für weitere Beteiligungsangebote in den folgenden Jahren können die Zinsen neu festgelegt werden.

Was beinhaltet die Insolvenzversicherung?
Maximal 360,00€ von dem eingebrachten Beteiligungskapital der Angestellten sind durch eine Bürgschaft abgesichert. Die freiwillige Zuwendung des Arbeitgebers ist nicht geschützt und kann im Fall der Insolvenz ganz oder teilweise verloren gehen.

Welche Sperr- und Kündigungsfristen gibt es?
Die aufgrund der verschiedenen Beteiligungsangebote jährlich eingebrachten Einlagen (Jahrestranchen) unterliegen einer Sperr- bzw. Festlegungsfrist von jeweils fünf Jahren. Die Jahrestranchen können nach Ablauf der Sperrfrist vom Unternehmen mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende des Monats des jeweiligen Beteiligungsstichtages gekündigt werden.

Wen kann ich bei weiteren Fragen kontaktieren?
Herr Brunken ist unter der Telefonnummer 04231 766-244 zu erreichen.
Frau Bengsch ist unter der Telefonnummer 04231 766-280 zu erreichen.
Weitere Informationen gibt außerdem per E-Mail unter mitarbeiterbeteiligung@matthaei.de.

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