Menü überspringen
Hildesheim Dezember 2021 – Juni 2024

Brückenneubau an der Bundesautobahn 7 – Anschlussstelle Hildesheim

Auftraggeber

Die Autobahn GmbH des Bundes, NL Nordwest

Bauzeit

Dezember 2021 – Juni 2024

Realisiert durch

Matthäi Langenhagen

Profil anzeigen

Matthäi Magdeburg

Profil anzeigen

Regrata Abbruch und Recycling

Profil anzeigen

Projektinformationen

Eine 1960 errichtete Brückenanlage überführt die Bundesstraße 1 über die Bundesautobahn 7 an der Anschlussstelle Hildesheim und soll im Zuge dieses Großprojektes ersetzt werden. Aufgrund der hohen Bedeutung beider Straßen für den internationalen und überregionalen Verkehr, sind wir stolz, dass gleich drei Standorte der Matthäi-Gruppe beteiligt sind. Matthäi Magdeburg verantwortet den Brückenbau, Matthäi Langenhagen realisiert die zugehörigen Straßen- sowie Erdarbeiten und Regrata führt den Abbruch, jeweils unter mehrtägiger Vollsperrung der A7, durch.

Genau wie das Bestandsbauwerk soll auch der Neubau aus zwei Teilbauwerken bestehen. Damit der Verkehr über die B1 weiterhin gewährleistetet werden kann, ist diese große Maßnahme in zwei Bauabschnitte unterteilt. Der erste umfasst den Abbruch des nördlichen Teilbauwerkes im April 2022 mit entsprechender Herstellung des neuen Brückenbauwerkes und Verkehrsumlegung auf das fertige Bauwerk bis Juni 2023.

Anschließend beginnt der zweite Abschnitt mit dem Abbruch des südlichen Teilbauwerkes und dem Neubau des zweiten Brückenbauwerkes mit voraussichtlicher Fertigstellung und Verkehrsfreigabe im Juni 2024.

Bei den Brückenneubauten handelt es sich um Spannbetonbrücken, die flach gegründet sind. Den Unterbau bilden Widerlager, 2-paarige Randpfeiler und eine Mittelpfeilerscheibe. Der Überbau ist ein zwei-stegiger Plattenbalken.

Für die Erdarbeiten wird unter anderem ein umfangreiches Bodenmanagementkonzept genutzt. Das betrifft beispielsweise die Trennung und Abfuhr von Bodenaushub und Bauabfällen mit unterschiedlicher Deklaration sowie die Wiederverwertung von Bodenmaterial und Baggergut als mineralischer Ersatzbaustoff. Gemeinsam mit dem Auftraggeber konnte - unter Berücksichtigung der neuen Ersatzbaustoffverordnung vom 01.08.2023 - ein Weg gefunden werden, die Qualitätsstandards für Ersatzbaustoffe einzuhalten, die Kreislaufwirtschaft im Bausektor zu fördern und ein Teil zum Umweltschutz und zur Ressourcenschonung beizutragen.

Massen (beide Brücken):

4.400

Beton

380

t

Betonstahl

40

t

Spannstahl

1.100

Spundwand

1.400

Träger-Bohl-Wand

310

m

Verpressanker

770

m

Gewi-Anker

1.810

Brückenabdichtung

2.200

Gussasphaltschichten

mind. 18.000

Bodenaushub

mind. 12.000

Einbau

1.400

Straßenbefestigung (Bundesstraße)

1.500

Straßenbefestigung (Autobahn)

Icon eines Pfeil der nach oben zeigt